Der Schutz Ihrer Pri­vat­sphäre ist für uns sehr wichtig. Nach­ste­hend informieren wir Sie aus­führlich über den Umgang mit Ihren Daten.

1. Datenschutzgesetz

Gestützt auf Artikel 13 der schweiz­erischen Bun­desver­fas­sung und die daten­schutzrechtlichen Bes­tim­mungen des Bun­des (Daten­schutzge­setz, DSG) hat jede Per­son Anspruch auf Schutz ihrer Pri­vat­sphäre sowie auf Schutz vor Miss­brauch ihrer per­sön­lichen Daten. Wir hal­ten diese Bes­tim­mungen ein. Per­sön­liche Daten wer­den streng ver­traulich behan­delt und weder an Dritte verkauft noch weitergegeben.

2. Welche Daten wer­den erhoben und ver­wen­det, wenn Sie die Web­site besuchen?

Sie kön­nen unsere Web­seiten besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Per­son zu machen. Wir spe­ich­ern lediglich Zugriffs­daten in soge­nan­nten Server- Log­files, wie z.B. den Namen der ange­forderten Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, über­tra­gene Daten­menge und den anfra­gen­den Provider. Diese Daten wer­den auss­chliesslich zur Sich­er­stel­lung eines störungs­freien Betriebs der Seite und zur Verbesserung unseres Ange­bots aus­gew­ertet und erlauben uns keinen Rückschluss auf Ihre Person.

3. All­ge­meines

Für den Geschäftsverkehr mit MARTRON GmbH gel­ten die nach­ste­hen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen. Mit der Auf­tragserteilung anerkennt der Kunde die all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen von MARTRON GmbH. Abwe­ichun­gen bedür­fen der schriftlichen Form. Abwe­ichende all­ge­meine Ver­trags­be­din­gun­gen des Ver­tragspart­ners sind selbst dann nicht anwend­bar, wenn sie unwider­sprochen bleiben.

4. Zeich­nun­gen und Unterlagen

An allen Zeich­nun­gen, Entwür­fen, Kosten­vo­ran­schlä­gen und anderen Unter­la­gen der MARTRON GmbH behält sich diese das alleinige Eigen­tum und Urhe­ber­recht vor. Die Unter­la­gen dür­fen ohne schriftliche Zus­tim­mung von MARTRON GmbH nicht verän­dert wer­den. Die Weit­er­gabe jeglicher Pro­jek­t­daten an Dritte ist nur MARTRON GmbH und dem Auf­tragge­ber des Pro­jek­tes erlaubt. Für fehler­haften Daten­trans­fer (E‑Mail, Daten­träger usw.) haftet der Auftraggeber.

5. Ange­bote und Preise

Alle Ange­bote sind freibleibend und unverbindlich, wenn nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde. Die Preise ver­ste­hen sich zuzüglich Mehrw­ert­s­teuer, Trans­portkosten, Ver­pack­ungskosten und Abgaben. Alle Angaben sind ver­traulicher Natur und dür­fen Drit­ten nicht zugänglich gemacht werden.

6. Liefer­ung

Ter­mine und Liefer­fris­ten sind unverbindlich, wenn nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde. MARTRON GmbH ist zu Teil­liefer­un­gen jed­erzeit berechtigt. Unter- und Ueber­liefer­ung sind bis zu 20% der vere­in­barten Menge zuläs­sig. Treten bei MARTRON GmbH oder bei einem Liefer­an­ten ohne Ver­schulden von MARTRON GmbH Umstände ein, die zur Folge haben, dass MARTRON GmbH nicht oder nicht unter wirtschaftlich zumut­baren Bedin­gun­gen liefern kann, so ist MARTRON GmbH für die Dauer der Behin­derung und deren Nach­wirkun­gen von der Leis­tungspflicht ent­bun­den. Weit­erge­hende Ansprüche des Bestellers sind aus­geschlossen. Die Liefer­ung erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Eine Anpas­sung der vere­in­barten Preise durch MARTRON GmbH ist zuläs­sig, wenn die vere­in­barte Liefer­frist mehr als 12 Monate beträgt. Rech­nun­gen von MARTRON GmbH sind innert 30 Tagen ohne jedg­liche Abzüge zahlbar. Danach ist ein Verzugszins geschuldet. Das Ver­rech­nungsrecht des Bestellers wird explizit aus­geschlossen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des entsprechen­den Rech­nungs­be­trages Eigen­tum der MARTRON GmbH.

8. Aus­liefer­qual­ität / Gewährleistung

MARTRON GmbH haftet nicht für Fehlfunk­tio­nen der Ware, die vom Besteller selbst entwick­elt wurde. Der Besteller hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und allfäl­lige Män­gel inner­halb von 10 Tagen schriftlich zu rügen, anson­sten gilt die Ware als angenom­men. Bei Män­geln wird MARTRON GmbH nach ihrer Wahl die man­gel­hafte Ware erset­zen, nachbessern oder den Kauf­preis vergüten. Weit­ere, aus Män­geln der Ware hergeleit­ete Ansprüche, ste­hen dem Besteller nicht zu.

9. Haf­tungs­beschränkung

Die Gewährleis­tungspflichten der MARTRON GmbH sind in Zif­fer 8 abschliessend geregelt. In keinem Fall hat der Besteller Anspruch auf Ersatz von Schä­den, die nicht am Liefer­ge­gen­stand selbst ent­standen sind, wie namentlich Folgeschä­den, Pro­duk­tion­saus­fälle, Nutzungsver­luste, ent­gan­gener Gewinn, sowie andere mit­tel­bare oder unmit­tel­bare Schäden.

10. Gerichts­stand und anwend­bares Recht

Erfül­lung­sort und Gerichts­stand ist Alt­dorf UR, Schweiz. Die Rechts­beziehun­gen zwis­chen MARTRON GmbH und dem Auf­tragge­ber unter­ste­hen dem schweiz­erischen Recht.