1. All­ge­meines
Für den Geschäftsverkehr mit der MARTRON GmbH gel­ten die nach­ste­hen­den All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen. Mit der Auf­tragserteilung anerkennt der Kunde die AGB der MARTRON GmbH. Abwe­ichun­gen bedür­fen der Schrift­form. Abwe­ichende all­ge­meine Ver­trags­be­din­gun­gen des Ver­tragspart­ners sind selbst dann nicht anwend­bar, wenn sie unwider­sprochen bleiben.

2. Zeich­nun­gen und Unter­la­gen
An allen Zeich­nun­gen, Entwür­fen, Kosten­vo­ran­schlä­gen und anderen Unter­la­gen der MARTRON GmbH behält sich diese das alleinige Eigen­tum und Urhe­ber­recht vor, sofern nicht aus­drück­lich und schriftlich etwas anderes vere­in­bart wurde. Die Unter­la­gen dür­fen ohne schriftliche Zus­tim­mung der MARTRON GmbH nicht verän­dert wer­den. Die Weit­er­gabe jeglicher Pro­jek­t­daten an Dritte ist – vor­be­haltlich ander­weit­iger ver­traglicher Vere­in­barun­gen – nur der MARTRON GmbH und dem Auf­tragge­ber des Pro­jek­tes erlaubt. Für fehler­haften Daten­trans­fer (E‑Mail, Daten­träger usw.) haftet der Auftraggeber.

3. Ange­bote und Preise
Alle Ange­bote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde. Die Preise ver­ste­hen sich zuzüglich Mehrw­ert­s­teuer (MWST), Trans­portkosten, Ver­pack­ungskosten und son­stiger Abgaben. Alle Pro­jek­tangaben sind ver­traulicher Natur und dür­fen Drit­ten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Liefer­ung
Ter­mine und Liefer­fris­ten sind unverbindlich, sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde. Die MARTRON GmbH ist jed­erzeit zu Teil­liefer­un­gen berechtigt. Unter- und Über­liefer­un­gen sind bis zu 20 % der vere­in­barten Menge zuläs­sig. Treten bei der MARTRON GmbH oder bei einem Liefer­an­ten ohne Ver­schulden der MARTRON GmbH Umstände ein, die zur Folge haben, dass die MARTRON GmbH nicht oder nicht unter wirtschaftlich zumut­baren Bedin­gun­gen liefern kann, so ist die MARTRON GmbH für die Dauer der Behin­derung und deren Nach­wirkun­gen von der Leis­tungspflicht ent­bun­den. Weit­erge­hende Ansprüche des Bestellers sind aus­geschlossen. Die Liefer­ung erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers.

5. Preise und Zahlungs­be­din­gun­gen
Eine Anpas­sung der vere­in­barten Preise durch die MARTRON GmbH ist zuläs­sig, wenn die vere­in­barte Liefer­frist mehr als 6 Monate beträgt. Rech­nun­gen der MARTRON GmbH sind innert 30 Tagen ohne jegliche Abzüge zahlbar. Danach ist ein Verzugszins geschuldet. Das Ver­rech­nungsrecht des Bestellers wird explizit aus­geschlossen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des entsprechen­den Rech­nungs­be­trages Eigen­tum der MARTRON GmbH.

6. Aus­liefer­qual­ität / Gewährleis­tung
Die MARTRON GmbH haftet nicht für Fehlfunk­tio­nen der Ware, die vom Besteller selbst entwick­elt wurde. Der Besteller hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und allfäl­lige Män­gel inner­halb von 30 Tagen schriftlich zu rügen, anson­sten gilt die Ware als angenom­men. Bei Män­geln wird die MARTRON GmbH nach ihrer Wahl die man­gel­hafte Ware erset­zen, nachbessern oder den Kauf­preis vergüten. Weit­ere, aus Män­geln der Ware hergeleit­ete Ansprüche ste­hen dem Besteller nicht zu.

7. Haf­tungs­beschränkung
Die Gewährleis­tungspflichten der MARTRON GmbH sind in Zif­fer 6 abschliessend geregelt. Die Haf­tung der MARTRON GmbH für ver­tragliche oder ausserver­tragliche Schä­den wird auf die Deck­ungssumme der Betrieb­shaftpflichtver­sicherung der MARTRON GmbH von max­i­mal CHF 1’000’000.– pro Schadensereig­nis begrenzt.
In keinem Fall und unter keinem Recht­sti­tel hat der Besteller Anspruch auf Ersatz von Schä­den, die nicht am Liefer­ge­gen­stand selbst ent­standen sind. Namentlich sind Ansprüche auf Ersatz von Folgeschä­den, Pro­duk­tion­saus­fällen, Daten­ver­lus­ten, Nutzungsver­lus­ten, ent­gan­genem Gewinn sowie anderen indi­rek­ten oder mit­tel­baren Schä­den vol­lum­fänglich aus­geschlossen. Die geset­zlich zwin­gende Haf­tung für absichtliche oder grob­fahrläs­sige Schadensverur­sachung bleibt vorbehalten.

8. Gerichts­stand und anwend­bares Recht
Erfül­lung­sort und Gerichts­stand ist Alt­dorf UR, Schweiz. Die Rechts­beziehun­gen zwis­chen der MARTRON GmbH und dem Auf­tragge­ber unter­ste­hen schweiz­erischem Recht.