1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr mit der MARTRON GmbH gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die AGB der MARTRON GmbH. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Vertragspartners sind selbst dann nicht anwendbar, wenn sie unwidersprochen bleiben.
2. Zeichnungen und Unterlagen
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen der MARTRON GmbH behält sich diese das alleinige Eigentum und Urheberrecht vor, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der MARTRON GmbH nicht verändert werden. Die Weitergabe jeglicher Projektdaten an Dritte ist – vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen – nur der MARTRON GmbH und dem Auftraggeber des Projektes erlaubt. Für fehlerhaften Datentransfer (E‑Mail, Datenträger usw.) haftet der Auftraggeber.
3. Angebote und Preise
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST), Transportkosten, Verpackungskosten und sonstiger Abgaben. Alle Projektangaben sind vertraulicher Natur und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
4. Lieferung
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die MARTRON GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Unter- und Überlieferungen sind bis zu 20 % der vereinbarten Menge zulässig. Treten bei der MARTRON GmbH oder bei einem Lieferanten ohne Verschulden der MARTRON GmbH Umstände ein, die zur Folge haben, dass die MARTRON GmbH nicht oder nicht unter wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen liefern kann, so ist die MARTRON GmbH für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Leistungspflicht entbunden. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Eine Anpassung der vereinbarten Preise durch die MARTRON GmbH ist zulässig, wenn die vereinbarte Lieferfrist mehr als 6 Monate beträgt. Rechnungen der MARTRON GmbH sind innert 30 Tagen ohne jegliche Abzüge zahlbar. Danach ist ein Verzugszins geschuldet. Das Verrechnungsrecht des Bestellers wird explizit ausgeschlossen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des entsprechenden Rechnungsbetrages Eigentum der MARTRON GmbH.
6. Auslieferqualität / Gewährleistung
Die MARTRON GmbH haftet nicht für Fehlfunktionen der Ware, die vom Besteller selbst entwickelt wurde. Der Besteller hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu rügen, ansonsten gilt die Ware als angenommen. Bei Mängeln wird die MARTRON GmbH nach ihrer Wahl die mangelhafte Ware ersetzen, nachbessern oder den Kaufpreis vergüten. Weitere, aus Mängeln der Ware hergeleitete Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu.
7. Haftungsbeschränkung
Die Gewährleistungspflichten der MARTRON GmbH sind in Ziffer 6 abschliessend geregelt. Die Haftung der MARTRON GmbH für vertragliche oder ausservertragliche Schäden wird auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der MARTRON GmbH von maximal CHF 1’000’000.– pro Schadensereignis begrenzt.
In keinem Fall und unter keinem Rechtstitel hat der Besteller Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Namentlich sind Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, Produktionsausfällen, Datenverlusten, Nutzungsverlusten, entgangenem Gewinn sowie anderen indirekten oder mittelbaren Schäden vollumfänglich ausgeschlossen. Die gesetzlich zwingende Haftung für absichtliche oder grobfahrlässige Schadensverursachung bleibt vorbehalten.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Altdorf UR, Schweiz. Die Rechtsbeziehungen zwischen der MARTRON GmbH und dem Auftraggeber unterstehen schweizerischem Recht.

